MID-Digitalisierung (Mittelstand Innovativ & Digital)
Der NRW-Gutschein für Digitalisierungsprojekte – mit wichtiger Einschränkung: Seit dem 01.01.2026 wird ausschließlich die Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte auf Basis von Schlüsseltechnologien gefördert (KI, Machine Learning, Data-Mining, Echtzeit-/Hochgeschwindigkeitsverarbeitung, AR/VR). Der frühere Baustein „Digitale Prozesse“ – also die Digitalisierung interner Abläufe samt Hard- und Software – wurde zum 01.01.2026 eingestellt. Reine Prozessautomatisierung ist damit über MID-Digitalisierung nicht mehr förderfähig.
- Förderung
- 50 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € pro Gutschein (Mindestfördersumme 4.000 €)
- Voraussetzungen
- KMU nach EU-Definition (unter 250 Vollzeitstellen, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) mit Sitz in NRW
- Antragsweg
- Monatliche Verlosung über die NRW.BANK (seit 01.01.2026 zuständig, zuvor Projektträger Jülich); wer gezogen wird, hat 28 Tage Zeit für den vollständigen Antrag